(Rev. 1, 20/03/2023)
Dieser Verhaltenskodex definiert die Pflichten zur Sorgfalt, Loyalität, Unparteilichkeit und guten Verwaltung, die die Mitarbeiter des Unternehmens einhalten müssen, um die Unternehmensziele zu erreichen.
Er gilt auch für alle, die in irgendeiner Funktion in den Unternehmensstrukturen tätig sind, und daher für alle Mitarbeiter oder Berater mit jeder Art von Vertrag, Auftrag oder Genehmigung.
Der Mitarbeiter / Mitarbeiter:
• erfüllt seine Aufgaben unter Beachtung des Gesetzes, verfolgt die Interessen des Unternehmens, ohne seine Position oder seine Befugnisse zu missbrauchen;
• achtet auch auf die Prinzipien von Integrität, Korrektheit, Goodwill, Verhältnismäßigkeit, Objektivität, Transparenz, Fairness und Angemessenheit und handelt unabhängig und unparteiisch, indem er sich bei Interessenkonflikten enthält;
• nutzt keine Informationen für private Zwecke, die er dienstlich hat, vermeidet Situationen und Verhaltensweisen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben behindern oder den Interessen oder dem Ansehen des Unternehmens schaden könnten;
• erfüllt seine Aufgaben mit dem Ziel höchster Effizienz und Wirksamkeit;
• zeigt, dass er nach ethischen Grundsätzen und Regeln handelt;
• vermeidet jede Situation, die ihn in einen Interessenkonflikt bringt oder zu bringen scheint, indem er beispielsweise ein Interesse verfolgt oder zu verfolgen scheint, das vom Unternehmensinteresse abweicht oder ihn wirtschaftlich begünstigt, das sich aus seiner direkten / indirekten Beziehung zum Unternehmen ergibt;
• ist sich der Existenz von Betriebs- und Kontrollverfahren bewusst und der Beitrag, den diese zur Erreichung der Unternehmensziele und zur Effizienz leisten, und handelt dementsprechend.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin sich auch in seinem täglichen Handeln an den Grundsätzen von Verantwortung und Dienstleistungskultur, Loyalität und Sorgfalt bei der Ausführung seiner Aufgaben orientiert; in jedem Fall muss die Angemessenheit der Leistungen und die korrekte Nutzung der zugewiesenen Ressourcen gewährleistet sein. Bei Verstößen gegen die im Kodex enthaltenen Pflichten entsteht für den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin eine disziplinarische Verantwortung. Im Falle solcher Verstöße werden die für die ordnungsgemäße Anwendung des Verhaltenskodex zuständigen Stellen die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen müssen sich auch an die folgenden Verhaltensregeln halten:
• Niemand darf ohne vorherige Genehmigung vertrauliche Informationen nach außen weitergeben.
• Niemand darf ohne triftigen Grund das Ausführen von Aufgaben oder das Treffen von Entscheidungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, verzögern oder an andere delegieren.
LICAT hat beschlossen, ein Umweltmanagementsystem zu entwickeln, was bedeutet, dass bei jeder durchgeführten Operation Umweltaspekte im Sinne der Prävention und Verbesserung von Umweltauswirkungen berücksichtigt und verwaltet werden.
Zu diesem Zweck bitten wir Sie ausdrücklich, die folgenden Punkte zu beachten:
• Befolgen Sie sorgfältig alle vorgeschriebenen Schilder in der Firma.
• Achten Sie während Ihrer Tätigkeiten besonders darauf, negative Umweltauswirkungen und Verschmutzungen zu vermeiden (z. B. übermäßiger Lärm, Verschüttungen, Brände usw.).
• Benachrichtigen Sie immer den Abteilungsleiter, bevor Sie eine Wartungsmaßnahme durchführen oder die Stromversorgung unterbrechen / wiederherstellen.
• Melden Sie immer Probleme und Unfälle, auch wenn sie klein sind (z. B. Verschüttungen, Umkippen von Behältern, Leckagen aus Rohren usw.).
• Folgen Sie im Notfall den Anweisungen des internen Personals. Tragen Sie bei Tätigkeiten mit möglichen Risiken immer persönliche Schutzausrüstung.
• Für die Entsorgung Ihrer Abfälle beziehen Sie sich auf die im Vertrag / Auftrag festgelegten Bedingungen. Wenn keine entsprechenden Vorschriften vorliegen, verwenden Sie die firmeninternen Sammelstellen und folgen Sie streng den internen Richtlinien für die getrennte Abfallentsorgung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Unternehmenspersonal.
• Lassen Sie keinen Müll liegen.
• Hinterlassen Sie den Arbeitsplatz immer ordentlich und sauber.
Es ist strengstens untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung:
– Ventile, Wasserhähne und andere Teile von Anlagen zu manipulieren oder zu verändern
– Behälter und Abfall- oder Chemikalienbehälter (z. B. Öle, Schmiermittel usw.) zu verschieben oder zu manipulieren
– Flüssigkeiten auf den Boden, in Toiletten, auf Abflüssen, auf dem Hof und in Abwasserkanälen zu verschütten
– offene Flammen zu verwenden.
– In Maschinen einzugreifen, während sie in Betrieb sind
LICAT hat außerdem beschlossen, ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu entwickeln, was bedeutet, dass bei jeder durchgeführten Operation Aspekte der Sicherheit berücksichtigt und verwaltet werden, um sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen und Verletzungen und arbeitsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Durch die Politik für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verpflichten wir uns, unser Engagement zu verbessern, mit dokumentierten Zielen und Programmen.
Um sicherzustellen, dass die Anforderungen ihres eigenen Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von Auftragnehmern und ihren Mitarbeitern erfüllt werden und im Falle von extern vergebenen Prozessen, werden die Lieferanten gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:
– Die Lieferanten verpflichten sich, die nationalen Vorschriften für Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt einzuhalten.
– Die Lieferanten verpflichten sich, alle Aktivitäten und Aspekte, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, zu verwalten und zu kontrollieren.
– Die Lieferanten verpflichten sich, die Mitarbeiter vor den Risiken der Arbeitsaufgaben und anstrengenden Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu schützen, sowie vor den Risiken, die mit den vom Personal genutzten Infrastrukturen verbunden sind.
– Die Lieferanten werden angemessene Maßnahmen (Kontrollen, Verfahren, Wartung usw.) ergreifen, um die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu begrenzen. Wenn die Risiken nicht beseitigt werden können, verpflichten sich die Lieferanten, dem Personal angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
– Der Lieferant verpflichtet sich, eine kontinuierliche Schulung des Personals in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen.
– Der Lieferant verpflichtet sich, das Personal über gefährliche Materialien zu informieren und zu schulen, um deren Schutz zu gewährleisten.
– Die Lieferanten verpflichten sich, mögliche Notfallsituationen am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren. Darüber hinaus verpflichten sie sich, den Mitarbeitern Informationen über identifizierte Risiken zur Verfügung zu stellen und diese durch Schulungen zu sensibilisieren, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.




