{"id":5544,"date":"2023-05-10T09:55:54","date_gmt":"2023-05-10T07:55:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.licat-ingranaggi.it\/condizioni-generali-di-fornitura\/"},"modified":"2024-04-24T16:38:13","modified_gmt":"2024-04-24T14:38:13","slug":"allgemeine-liefer-und-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.licat-ingranaggi.it\/de\/allgemeine-liefer-und-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Liefer- und Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>(Januar 2024)<\/p>\n<p><strong>A) ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. <\/strong><strong>BEDINGUNGEN UND VARIANTEN<br \/>\n<\/strong>Die Lieferung erfolgt gem\u00e4\u00df den spezifischen Bedingungen, die in der Auftragsbest\u00e4tigung von LICAT angegeben sind, und unter den hier angegebenen Allgemeinen Bedingungen. Alle Abweichungen von den Lieferbedingungen oder von den Bedingungen, die vom Kunden vorgelegt werden, m\u00fcssen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt von LICAT schriftlich genehmigt werden. Andernfalls bleiben die Bedingungen von LICAT g\u00fcltig. \u00c4nderungen der Bestellung gelten nur als akzeptiert, wenn ihnen eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auftragsbest\u00e4tigung von LICAT folgt, die die vorherigen ersetzt und aufhebt.<\/p>\n<p><strong>2. PREISE<\/strong><br \/>\nDie Preise verstehen sich immer als frei gelieferte Ware auf dem Gel\u00e4nde von LICAT. Die Nichtzahlung oder versp\u00e4tete Zahlung, auch teilweise, der LICAT geschuldeten Betr\u00e4ge durch den Kunden entbindet LICAT von jeglicher Lieferverpflichtung und berechtigt es, sein gesamtes Guthaben auf die von ihm f\u00fcr angemessen erachtete Weise einzufordern, ohne Beeintr\u00e4chtigung weiterer Rechte und m\u00f6glicher Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>3. ZAHLUNGEN<\/strong><br \/>\nZahlungen m\u00fcssen bei LICAT innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Liefermonats erfolgen, indem ein \u00dcberweisungsformular an die von der Kund angegebene Bank \u00fcbermittelt wird. Im Falle einer \u00dcberschreitung der vereinbarten Frist werden Zinsen in H\u00f6he des passiven Bankzinssatzes von LICAT berechnet oder, falls dieser nicht vorhanden ist, in H\u00f6he des ABI-Primatsatzes zuz\u00fcglich drei Punkte.<\/p>\n<p><strong>4. LIEFERFRISTEN<\/strong><br \/>\nDie Lieferung erfolgt immer als frei gelieferte Ware auf dem Gel\u00e4nde von LICAT, &#8222;EXW&#8220; (Incoterms Ed. 2010). Die Lieferbedingungen (deren Tage als Werktage zu verstehen sind) entsprechen denen, die in der Auftragsbest\u00e4tigung von LICAT angegeben sind. Diese Bedingungen sind indikativ und nicht verbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. LICAT haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfrist, auch wenn diese ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, wenn die Nichteinhaltung auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist (einschlie\u00dflich Streiks sowie Ereignisse jeglicher Art, die au\u00dferhalb der Kontrolle von LICAT liegen und die seine normale Produktionsaktivit\u00e4t behindern oder verlangsamen).<\/p>\n<p><strong>5. BEZUGSSTANDARDS<\/strong><br \/>\nLICAT wendet sein eigenes Qualit\u00e4ts- und Umweltmanagementsystem auf Lieferungen an, das nach den Standards UNI ISO 9001:2016, UNI EN ISO 9100:2018, UNI EN ISO 14001:2015, UNI ISO 45001:2018 zertifiziert ist.<\/p>\n<p><strong>6. GEOMETRISCHE, LINEARE UND WINKELTOLERANZEN<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, klare und pr\u00e4zise Angaben zu den geometrischen, linearen und winkeligen Toleranzen zu machen, die f\u00fcr Zeichnungsarbeiten gelten sollen. Alle Zertifizierungen der gemessenen Abmessungen m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Angebotsanforderung angegeben und bei der Bestellung best\u00e4tigt werden: LICAT wird danach keine Dokumentation ausstellen. Bei widerspr\u00fcchlichen oder ungenauen Angaben oder bei fehlenden spezifischen Angaben wendet LICAT folgende Kriterien an:<\/p>\n<p>UNI 2768-1 Mittelklasse und 2768-2 Mittelklasse-Tabellen. Diese Parameter gelten f\u00fcr den Bearbeitungszustand zum Zeitpunkt der Pr\u00fcfung durch LICAT. Es \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr eventuelle Endw\u00e4rmebehandlungen\/Oberfl\u00e4chenbehandlungen, die nachtr\u00e4glich durchgef\u00fchrt werden (es sei denn, eine nachtr\u00e4gliche Bearbeitung ist vorgesehen), hinsichtlich m\u00f6glicher Verformungen und\/oder Nicht\u00fcbereinstimmungen mit zuvor zertifizierten Anforderungen.<\/p>\n<p><strong>7. TOLERANZEN UND PR\u00c4ZISIONSKLASSEN VON ZAHNR\u00c4DERN<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, klare und pr\u00e4zise Angaben zu Toleranzen und Pr\u00e4zisionsklassen zu machen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Zahnr\u00e4dern gem\u00e4\u00df der Zeichnung gelten sollen. Wenn nicht spezifiziert, wird der Druckwinkel immer als 20\u00b0 verstanden und die Toleranz auf die Sehnenma\u00dfe wird so durchgef\u00fchrt, dass eine normale Verzahnungsspiel von ca. 0,04 mm pro Modul erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p>Alle Zertifizierungen der gemessenen Abmessungen m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Angebotsanforderung angegeben und bei der Bestellung best\u00e4tigt werden: LICAT wird danach keine Dokumentation ausstellen. Bei widerspr\u00fcchlichen oder ungenauen Angaben oder bei fehlenden spezifischen Angaben wendet LICAT folgende Kriterien an:<\/p>\n<p>Gerade zylindrische Au\u00dfenverzahnung, Schr\u00e4gverzahnung, Doppelzahnung geschliffen: Klasse 6 DIN 3962<\/p>\n<p>Gerade, schr\u00e4ge, doppelte schr\u00e4ge innere und \u00e4u\u00dfere Evolventenverzahnung, bearbeitet durch Werkzeug: Klasse 9 DIN 3962<\/p>\n<p>Andere Arten von Z\u00e4hnen: Nicht deklarierte und nicht \u00fcberpr\u00fcfbare Pr\u00e4zisionsklasse Diese Parameter gelten f\u00fcr den Bearbeitungszustand zum Zeitpunkt der Pr\u00fcfung durch LICAT. Es \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr eventuelle Endw\u00e4rmebehandlungen\/Oberfl\u00e4chenbehandlungen, die nachtr\u00e4glich durchgef\u00fchrt werden (es sei denn, eine nachtr\u00e4gliche Bearbeitung ist vorgesehen), hinsichtlich m\u00f6glicher Verformungen und\/oder Nicht\u00fcbereinstimmungen mit zuvor zertifizierten Anforderungen.<\/p>\n<p><strong>8) MATERIALI<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, klare und pr\u00e4zise Angaben zu den Materialien zu machen, die f\u00fcr die Zeichnungsarbeiten verwendet werden sollen. Etwaige Zertifizierungen der verwendeten Materialien m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Bestellung angefordert werden: LICAT wird keine Dokumentation nachtr\u00e4glich ausstellen. Im Falle widerspr\u00fcchlicher oder ungenauer Angaben oder bei fehlenden spezifischen Angaben verwendet LICAT die folgenden Materialien, im gewalzten oder gezogenen Zustand, mit W\u00e4rmebehandlungen, die von den produzierenden Stahlwerken durchgef\u00fchrt wurden:<\/p>\n<p>a) Verg\u00fctungsst\u00e4hle<br \/>\n&#8211; C40 \/ C45 UNI 7845 f\u00fcr Materialien im nat\u00fcrlichen Zustand oder verg\u00fctet<br \/>\n&#8211; 42CrMo4 UNI 7845 \/ 39NiCrMo3 UNI 7845 f\u00fcr Materialien im verg\u00fcteten oder geh\u00e4rteten Zustand<br \/>\n&#8211; 42CrMo4 UNI 7845 \/ 39NiCrMo3 UNI 7845 geh\u00e4rtet f\u00fcr Materialien, die Behandlungen wie Induktionsh\u00e4rten, Sulfonitrieren, Weichnitrieren oder Tieftemperaturnitrieren &lt; 0,3 mm unterzogen werden sollen.<\/p>\n<p>b) Nitrierst\u00e4hle<br \/>\n&#8211; 41CrAlMo7 UNI 8552 verg\u00fctet f\u00fcr Materialien, die einer tiefen Gasnitrierbehandlung &gt; 0,3 mm unterzogen werden sollen.<\/p>\n<p>c) Einsatzst\u00e4hle<br \/>\n&#8211; 16CrNi4 UNI 7846 \/ 18NiCrMo5 UNI 7846 im verg\u00fcteten Zustand f\u00fcr Materialien, die einer Einsatzh\u00e4rtebehandlung-tempern-Anlassen unterzogen werden sollen.<\/p>\n<p>d) Nichtrostende St\u00e4hle<br \/>\n&#8211; AISI 420 f\u00fcr ferritische Materialien<br \/>\n&#8211; AISI 316 f\u00fcr nicht-ferritische Materialien<\/p>\n<p>e) Bronze<br \/>\n&#8211; 85.5.5.5 UNI 7013\/8 f\u00fcr Materialien, die aus Rundstangen hergestellt werden sollen<br \/>\n&#8211; 81.11.4.4 UNI 5275 (Xantal B) f\u00fcr Materialien, die aus gegossenen Barren hergestellt werden sollen<\/p>\n<p>f) Gusseisen<br \/>\n&#8211; G 25 UNI 1561 f\u00fcr lamellares Strukturmaterial<br \/>\n&#8211; GS-Serie 500-600 UNI 1563 f\u00fcr kugeliges Strukturmaterial<\/p>\n<p>g) Aluminium<br \/>\n&#8211; Anticorodal-Serie 6000 Al-Si-Mn UNI 3569-3571<br \/>\n&#8211; Ergal-Serie 7000 AlZn UNI 3537<\/p>\n<p>h) Kunststoffe<br \/>\n&#8211; PA6 f\u00fcr Polyamid, Nylon, Ertalon-Materialien<br \/>\n&#8211; POM f\u00fcr Acetalharz, Ertacetal usw.<br \/>\n&#8211; PETP f\u00fcr Bakelit, Celeron usw.<br \/>\n&#8211; PTFE f\u00fcr Teflon usw.<\/p>\n<p><strong>9) W\u00c4RMEBEHANDLUNGEN UND EIGENSCHAFTEN<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, klare und pr\u00e4zise Angaben zu den eventuell durchzuf\u00fchrenden W\u00e4rmebehandlungen der f\u00fcr die Zeichnungsarbeiten verwendeten Materialien zu machen. Etwaige Zertifizierungen der W\u00e4rmebehandlungen m\u00fcssen vor deren Durchf\u00fchrung angefordert werden: LICAT wird keine Dokumentation nachtr\u00e4glich ausstellen. Im Falle widerspr\u00fcchlicher oder ungenauer Angaben oder bei fehlenden spezifischen Angaben wendet LICAT jedoch die folgenden Kriterien an:<\/p>\n<p>&#8211; ENTSPANNUNG:<br \/>\nF\u00fcr Materialien im gezogenen Zustand, durchgef\u00fchrt bei einer Temperatur von maximal ca. 300\u00b0C.<\/p>\n<p>&#8211; ISOTHERMISCHES ANLASSEN:<br \/>\nF\u00fcr Materialien im gewalzten Zustand, bei konstanter Temperatur bei ca. 920\u00b0C, mit variabler Verweilzeit je nach Materialmasse.<\/p>\n<p>&#8211; VERG\u00dcTUNG:<br \/>\nH\u00e4rtegradwerte, ausgedr\u00fcckt in Brinell-H\u00e4rtepunkten HB10\/3000\/15, je nach Materialtyp und Querschnitt, gem\u00e4\u00df den entsprechenden UNI-Tabellen (die Verg\u00fctungsbehandlung wird immer von einem Zyklus des isothermischen Anlassens begleitet).<\/p>\n<p>&#8211; EINSATZH\u00c4RTUNG:<br \/>\nVariable Tiefe, abh\u00e4ngig vom Modul, gem\u00e4\u00df folgender Tabelle:<br \/>\n\uf071 Modul bis 1,5: Tiefe 0,3 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 1,5 bis 2,5: Tiefe 0,4 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 2,5 bis 3,5: Tiefe 0,5 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 3,5 bis 5,0: Tiefe 0,7 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 5,0 bis 6,0: Tiefe 0,9 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 6,0 bis 8,0: Tiefe 1,1 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 8,0 bis 10: Tiefe 1,3 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 10 bis 12: Tiefe 1,5 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 12 bis 15: Tiefe 1,7 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 15 bis 20: Tiefe 2,5 mm<br \/>\n\uf071 Modul \u00fcber 20 bis 30: Tiefe 3,0 mm<br \/>\nBei fehlendem speziellem Probek\u00f6rper werden die Eigenschaften des Standard-Probek\u00f6rpers ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>&#8211; H\u00c4RTEN:<br \/>\nTemperaturen und Verweilzeiten im Ofen gem\u00e4\u00df den entsprechenden UNI-Tabellen f\u00fcr jeden verwendeten Materialtyp.<\/p>\n<p>&#8211; ANLASSEN:<br \/>\nOberfl\u00e4chenh\u00e4rte, ausgedr\u00fcckt in Rockwell-Punkten mit Diamantkegel und Vorlast von 150 kg, mit einem Wert von HRC 58 \u00b1 2.<\/p>\n<p>\u2013 INDUKTIONSH\u00c4RTUNG:<br \/>\nDiese wird mit Hochfrequenz im Durchlaufverfahren durchgef\u00fchrt, f\u00fcr Verzahnungen mit einem Modul kleiner als 4 und mit der Zahn-zu-Zahn-Methode und geformter Elektrode f\u00fcr Verzahnungen mit einem Modul gr\u00f6\u00dfer als 4. Die Oberfl\u00e4chenh\u00e4rte wird in Rockwell-Punkten mit einem Diamantkegel und einer Vorlast von 150 kg gemessen, wobei ein Wert von mindestens HRC 52 erreicht werden muss. Die Eindringtiefe variiert je nach Modul und Art der verwendeten Elektrode, wobei der Untergrund nicht geh\u00e4rtet wird.<\/p>\n<p>\u2013 NITRIERUNG:<br \/>\nF\u00fcr weiche Nitrierung betr\u00e4gt die effektive Tiefe maximal 0,03 mm. F\u00fcr Gasnitrierung betr\u00e4gt die effektive Tiefe 0,2 mm f\u00fcr Verzahnungen mit einem Modul bis 4 und 0,3 mm f\u00fcr Verzahnungen mit einem Modul \u00fcber 4. Die effektive Tiefe ist die Tiefe (berechnet mit der Hv 0,3-Methode), die eine um mindestens 50 Punkte h\u00f6here H\u00e4rte als der am Kern gemessene Wert garantiert. Bei fehlendem speziellem Probek\u00f6rper werden die Eigenschaften des Standard-Probek\u00f6rpers ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>10) OBERFL\u00c4CHENBEHANDLUNGEN<\/strong><br \/>\nDer Kunde muss klare und pr\u00e4zise Angaben zu den eventuell durchzuf\u00fchrenden Oberfl\u00e4chenbehandlungen der f\u00fcr die Zeichnungsarbeiten verwendeten Materialien machen. Im Falle widerspr\u00fcchlicher oder ungenauer Angaben oder bei fehlenden spezifischen Angaben wendet LICAT jedoch die folgenden Kriterien an:<\/p>\n<p>\u2013 FLASH-VERCHROMUNG: Die Tiefe betr\u00e4gt ca. 0,01 mm und wird auf Oberfl\u00e4chen mit einer Oberfl\u00e4chenrauheit Ra &lt; 0,8 durchgef\u00fchrt, ohne Nachbearbeitung nach dem Auftragen.<\/p>\n<p>\u2013 VERCHROMUNG IN SCHICHTDICKE: Die effektive Tiefe betr\u00e4gt 0,1-0,15 mm und wird auf Oberfl\u00e4chen mit einer Oberfl\u00e4chenrauheit Ra &lt; 0,8 durchgef\u00fchrt, wobei eine Nachbearbeitung nach dem Auftragen erfolgt.<\/p>\n<p>\u2013 BR\u00dcNIErung: Sie erfolgt in Schwarz mit einer Auftragsst\u00e4rke von ca. 0,002 mm und einem Oberfl\u00e4chenfinish, das weitgehend dem vorherigen auf den behandelten Oberfl\u00e4chen entspricht.<\/p>\n<p>\u2013 PHOSPHATIERUNG: Manganphosphatierung in Schwarz mit einer Auftragsst\u00e4rke von ca. 0,005 mm und einer h\u00f6heren Rauheit als die urspr\u00fcnglich vorhandene auf den behandelten Oberfl\u00e4chen.<\/p>\n<p>\u2013 VERZINKUNG, VERCHROMUNG, ETC.: Durchgef\u00fchrt gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen oder durch \u00e4hnliche Verfahren ersetzt, die den Umweltnormen entsprechen.<\/p>\n<p>\u2013 IMPR\u00c4GNIERUNG: Durchgef\u00fchrt auf Gussteilen mit anaeroben Metacrylatverbindungen.<\/p>\n<p><strong>11) AUFTR\u00c4GE\/ARBEITEN NACH ZEICHNUNG<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, zusammen mit der Bestellung pr\u00e4zise und vollst\u00e4ndige Zeichnungen bereitzustellen, f\u00fcr die er direkt verantwortlich ist. Jede \u00c4nderung muss klar und deutlich annotiert und hervorgehoben werden. Wenn der Kunde das Material bereitstellt, muss es den Zeichnungen und den qualitativen Standards entsprechen, die f\u00fcr diesen Materialtyp vorgesehen sind. Wenn w\u00e4hrend der Bearbeitung festgestellt wird, dass diese Merkmale fehlen, stellt LICAT die Bearbeitung ein und stellt die Teile dem Kunden gegen Zahlung der bisherigen Bearbeitungskosten und Erstattung etwaiger Sch\u00e4den zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>12) MUSTER-\/SKIZZENARBEITEN<\/strong><br \/>\nBei fehlenden konstruktiven Zeichnungen mit klar definierten Ma\u00dfen und Toleranzen wird LICAT gem\u00e4\u00df den vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Mustern und\/oder Konstruktionszeichnungen vorgehen. Die fehlenden Ma\u00dfe werden durch spezielle Messungen des internen Personals von LICAT an Referenzmustern bestimmt, jedoch werden keine Beschwerden oder Beanstandungen jeglicher Art hinsichtlich der gemessenen und realisierten Ma\u00dfe einschlie\u00dflich der gegebenenfalls angewandten Toleranzen akzeptiert.<\/p>\n<p><strong>13) MENGEN\u00c4NDERUNGEN<\/strong><br \/>\nWenn der Kunde eine Reduzierung der bestellten Teile w\u00fcnscht, muss er gleichzeitig zwischen folgenden Optionen w\u00e4hlen:<br \/>\n13.1. Abholung aller bis dahin von LICAT hergestellten und entsprechenden Halbfertigprodukte sowie des eventuell zugeh\u00f6rigen Rohmaterials zum vereinbarten Preis durch den Kunden.<br \/>\n13.2. Abholung der gesamten Bestellung des Kunden, wobei der Kunde den entsprechenden Preis gem\u00e4\u00df der Vereinbarung bezahlen muss.<\/p>\n<p><strong>14) AUSSCHUSS BEI DER BEARBEITUNG VON KUNDENMATERIAL<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Ausschuss bei der Bearbeitung von vom Kunden bereitgestelltem Material haftet LICAT maximal bis zur vereinbarten Verg\u00fctung f\u00fcr die eigenen Bearbeitungen dieses Materials. Jegliche weitere oder abweichende Haftung (wie z. B. Materialwert, Sch\u00e4den des Kunden auch gegen\u00fcber Dritten usw.) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>15) VERPACKUNG<\/strong><br \/>\n15.1. Materialien in vollst\u00e4ndiger Lieferung<br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, klare und pr\u00e4zise Anweisungen f\u00fcr die Art der Verpackung der bestellten Materialien bereitzustellen. Im Falle widerspr\u00fcchlicher oder ungenauer Angaben, die Umweltprobleme verursachen k\u00f6nnten, oder im Falle fehlender spezifischer Angaben wird LICAT jedoch die folgenden Kriterien anwenden: Schutz mit einem antioxidativen Material, Einzelverpackung der Teile mit sto\u00dffestem Material (z. B. Polyball), Verpackung in Kartons oder Paletten vom Typ EUR oder 1\/2EUR, je nach Gewicht der Materialien.<\/p>\n<p>15.2. Materialien f\u00fcr die Bearbeitung erhalten<br \/>\nDie vom Kunden bei Erhalt der zu bearbeitenden Materialien bereitgestellte Verpackung wird wiederverwendet. Falls diese Verpackung von LICAT als nicht mehr geeignet zur Sicherung der Materialien angesehen wird, wird eine \u00e4hnliche Verpackung wie f\u00fcr vollst\u00e4ndige Lieferungen beschrieben, zum Preis des Kunden, bereitgestellt.<\/p>\n<p><strong>16) KUNDENUNTERST\u00dcTZUNG F\u00dcR INSPEKTIONEN, TESTS, KONTROLLEN UND ABNAHMEN<\/strong><br \/>\nLICAT verpflichtet sich, dem Kunden bei Bedarf gem\u00e4\u00df den vertraglichen Vereinbarungen Unterst\u00fctzung zu leisten, jedoch maximal f\u00fcr 2 Tage, mit qualifiziertem eigenen Personal und freiem Zugang zu den eigenen R\u00e4umlichkeiten\/Ausr\u00fcstungen f\u00fcr \u00dcberwachungs-, Bewertungs-, Pr\u00fcfungs-, Kontroll-, Abnahme- und Dokumentationsaktivit\u00e4ten des gelieferten Produkts\/Service. Diese Verf\u00fcgbarkeit erstreckt sich auch auf die Bewertung und \u00dcberpr\u00fcfung des eigenen Qualit\u00e4tsmanagementsystems als Ganzes. Zus\u00e4tzliche Tage werden dem Kunden in Rechnung gestellt, basierend auf den erbrachten Unterst\u00fctzungsleistungen.<\/p>\n<p><strong>17) GARANTIE<\/strong><br \/>\nDie Lieferungen und Arbeiten von LICAT unterliegen ausschlie\u00dflich den spezifischen technischen Anforderungen, Zertifizierungen und\/oder speziellen Kontrollen, die ausdr\u00fccklich vereinbart wurden, f\u00fcr ein Jahr ab Lieferdatum, sofern etwaige M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df Artikel 1495 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs gemeldet werden. In jedem Garantiefall beschr\u00e4nkt sich die Haftung von LICAT auf die Reparatur oder den Ersatz des Teils, je nach Wahl von LICAT. Eine Haftung von LICAT f\u00fcr Verz\u00f6gerungen bei der Lieferung von Material an den Kunden, Anspr\u00fcche Dritter gegen\u00fcber dem Kunden, Verluste, Kosten und Sch\u00e4den des Kunden aufgrund von M\u00e4ngeln ist ausgeschlossen. Bei der Lieferung von Material zur Bearbeitung durch den Kunden ist dieser allein f\u00fcr die Qualit\u00e4t und Eigenschaften dieses Materials verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>18) ETHIK-CODE<\/strong><br \/>\nDas Unternehmen wendet seinen eigenen Ethik-Code gegen\u00fcber allen beteiligten Parteien (Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden usw.) an.<\/p>\n<p><strong>19) GERICHTSSTAND<\/strong><br \/>\nF\u00fcr alle Streitigkeiten wird ausdr\u00fccklich die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des Gerichts von Turin vereinbart. Der Kunde erkl\u00e4rt durch die Auftragserteilung an LICAT S.r.l. ausdr\u00fccklich seine Zustimmung zu den oben genannten Bedingungen, insbesondere zu denen in den Punkten 1 (Lieferbedingungen &#8211; \u00c4nderungen), 2 (Preise, Nichtzahlung), 4 (Lieferfristen, Sch\u00e4den), 6 (Geometrische, lineare und Winkelma\u00dftoleranzen), 7 (Zahnflankentoleranzen und -klassen), 8 (Materialien), 9 (W\u00e4rmebehandlungen und Eigenschaften), 11 (Lieferungen nach Zeichnung, Aussetzung der Arbeiten), 12 (Lieferungen\/Arbeiten nach Muster\/Skizze, Reklamationen), 13 (Mengen\u00e4nderungen), 14 (Materialbearbeitungsausschuss), 15 (Verpackung, fehlende Angaben und Ungeeignetheit), 17 (Garantie) und 18 (Gerichtsstand).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>B) <\/strong><strong>DIE ALLGEMEINEN BESCHAFFUNGSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die folgenden Einkaufsbedingungen regeln ausschlie\u00dflich die von Licat S.r.l. erteilten Bestellungen, es sei denn, es liegt eine ausdr\u00fcckliche Abweichung in schriftlicher Form oder spezifische Vereinbarungen und Vertr\u00e4ge zwischen den Parteien vor.<\/p>\n<p><strong>1) ALLGEMEINE KLAUSELN<\/strong><br \/>\n&#8211; Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestellung muss der Lieferant eine ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichnete Kopie per Fax und E-Mail zur Akzeptanz zur\u00fccksenden. Sofern der Lieferant innerhalb dieser Frist keine unterzeichnete Kopie sendet, gilt die Bestellung als akzeptiert.<br \/>\n&#8211; Die im Auftrag angegebenen Daten, Mengen, Orte und Liefer- bzw. Leistungsbedingungen sind f\u00fcr den Lieferanten verbindlich. Bei Nichterf\u00fcllung der vereinbarten Bedingungen kann Licat S.r.l. den Lieferanten auffordern, seine Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, und im Falle schwerwiegender und wiederholter Verst\u00f6\u00dfe vorzeitig k\u00fcndigen, wobei Schadensersatz f\u00fcr alle Sch\u00e4den geleistet werden muss.<br \/>\n&#8211; Der Lieferort ist der Ort, an dem Waren und\/oder Dienstleistungen gem\u00e4\u00df der Bestellung bereitzustellen sind. Sendungen m\u00fcssen mit den entsprechenden Frachtdokumenten begleitet werden, auf denen die Bestellnummer und der Produktcode oder eine alternative Lieferadresse ersichtlich sein m\u00fcssen, falls Licat S.r.l. eine andere Lieferadresse verlangt.<br \/>\n&#8211; Die Waren m\u00fcssen vom Lieferanten auf eigene Kosten und in geeigneter Weise entsprechend der Art des Produkts und des Transports verpackt werden, um deren Integrit\u00e4t und die Sicherheit der Mitarbeiter w\u00e4hrend des Transports zu gew\u00e4hrleisten. Sofern im Bestellauftrag keine detaillierten Anforderungen an die Verpackung\/das Verpackungsmaterial des Produkts oder an jeden anwendbaren Kauf festgelegt sind, muss die Verpackung so beschaffen sein, dass das Produkt vor m\u00f6glichen Sch\u00e4den durch St\u00f6\u00dfe oder Witterungseinfl\u00fcsse gesch\u00fctzt ist und unter den sichersten Bedingungen f\u00fcr die Mitarbeiter gehandhabt und transportiert werden kann. Diese Ma\u00dfnahmen zielen auch darauf ab, das Risiko von Fremdk\u00f6rperbesch\u00e4digungen (FOD) zu minimieren.<br \/>\n&#8211; Zahlungen erfolgen gem\u00e4\u00df den im Auftrag festgelegten Bedingungen, sofern eine g\u00fcltige Rechnung ausgestellt wurde, die Lieferung gem\u00e4\u00df den im n\u00e4chsten Punkt b) beschriebenen Qualit\u00e4tskontrollen akzeptiert wurde und keine ausstehenden Vertragsverletzungen vorliegen, die dem Lieferanten von Licat S.r.l. gemeldet wurden.<br \/>\n&#8211; Der aus der Bestellung resultierende Kredit darf nicht an Dritte abgetreten oder \u00fcbertragen werden.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant wird alle von Licat S.r.l. zur Verf\u00fcgung gestellten gesch\u00e4ftlichen und technischen Informationen vertraulich behandeln. Dieselben Verpflichtungen gelten auch f\u00fcr die eigenen Mitarbeiter und Unterauftragnehmer des Lieferanten. Alle Informationen und Daten in der Bestellung und den entsprechenden Anh\u00e4ngen sind streng vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Zwecke der Bestellung verwendet werden und d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br \/>\n&#8211; Die Bestellung darf vom Lieferanten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Licat S.r.l. nicht an Dritte abgetreten werden.<br \/>\n&#8211; Sofern das in der Bestellung beauftragte Werk in den R\u00e4umlichkeiten von Licat S.r.l. ausgef\u00fchrt wird (Untervergabe), verpflichtet sich der Lieferant, alle technischen Ma\u00dfnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer\/Beteiligten gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften f\u00fcr Arbeitssicherheit und -hygiene (Dgls 81\/08 und \u00c4nderungen) zu ergreifen und sich an die von Licat S.r.l. bereitgestellten Informationen zu den Risiken der Arbeitsumgebung, den getroffenen Pr\u00e4ventions- und Notfallma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit seiner T\u00e4tigkeit zu halten. Jede Untervergabe muss Licat S.r.l. zwingend mitgeteilt werden und wird nur an Unterauftragnehmer vergeben, die von Licat S.r.l. zuvor genehmigt wurden, wobei die Verantwortung und Pflichten des Lieferanten bei der Ausf\u00fchrung der Bestellung unber\u00fchrt bleiben. Alle Qualit\u00e4tsanforderungen, die von Lear S.n.c. \u00fcbermittelt wurden, m\u00fcssen vollst\u00e4ndig vom Lieferanten mitgeteilt und vom Unterauftragnehmer eingehalten werden.<br \/>\n&#8211; Licat S.r.l. beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Benachrichtigung mit Wirkung ab dem Datum ihres Eingangs beim Lieferanten in folgenden F\u00e4llen zu k\u00fcndigen:<br \/>\n&#8211; Nichtlieferung der bestellten Ware zum vereinbarten Lieferdatum;<br \/>\n&#8211; Nichtkonformit\u00e4t der gelieferten Ware mit den technisch-qualitativen Anforderungen der Bestellung;<br \/>\n&#8211; Nichteinhaltung der Klauseln 2, 5, 7, 8, 10.<\/p>\n<p>Verletzung der geltenden Sozialversicherungs-, Versicherungs-, Sicherheits- und Umweltvorschriften, die zu Sch\u00e4den oder Nachteilen f\u00fcr Licat S.r.l. f\u00fchrt;<br \/>\nder Lieferant seine T\u00e4tigkeit einstellt, sowie im Falle von Zahlungsunf\u00e4higkeit, Insolvenz, vorbeugender Ausgleichsvereinbarung oder jeglichen Insolvenzverfahren gegen ihn. Im Falle der Auftragsbeendigung hat Licat S.r.l. Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten, Ausgaben und Geb\u00fchren, einschlie\u00dflich derjenigen, die aus der Beschaffung der Lieferung von Dritten resultieren, sowie auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr alle weiteren tats\u00e4chlich erlittenen Sch\u00e4den aufgrund einer solchen Beendigung.<br \/>\nLicat S.r.l. kann den Auftrag ganz oder teilweise einseitig durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten jederzeit beenden. Nach Erhalt muss die betroffene T\u00e4tigkeit sofort eingestellt werden, und Licat S.r.l. wird dem Lieferanten einen angemessenen Betrag zahlen, um die direkten durch die Beendigung entstandenen Kosten zu decken. Der Lieferant akzeptiert diesen Betrag als vollst\u00e4ndige Befriedigung und Verzicht auf jegliche Anspr\u00fcche, die sich aus der betreffenden Beendigung ergeben, und wird alle Anstrengungen unternehmen, um die oben genannten direkten Kosten zu reduzieren. Unter keinen Umst\u00e4nden wird der von Licat S.r.l. an den Lieferanten gezahlte Betrag im Zusammenhang mit der Beendigung den Preis \u00fcbersteigen, der von Licat S.r.l. gezahlt worden w\u00e4re, wenn die Arbeit abgeschlossen worden w\u00e4re. Licat S.r.l. beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Lieferung der vorbereiteten Lieferung und die entsprechende Dokumentation anzufordern.<\/p>\n<p><strong>2. QUALIT\u00c4TSSICHERUNGSKLAUSELN<\/strong><br \/>\n&#8211; Je nach Art der Lieferung gem\u00e4\u00df dem Auftrag beh\u00e4lt sich Licat S.r.l. das Recht vor, einen spezifischen Qualit\u00e4ts- oder Lieferkontrollplan zu aktivieren.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant muss Licat S.r.l., seinem Kunden und den milit\u00e4rischen und zivilen Aufsichtsbeh\u00f6rden auf vorherige Ank\u00fcndigung den Zugang zu den Produktionsst\u00e4tten oder den Orten, an denen die Dienstleistungen erbracht werden, sowie die Einsicht in die entsprechenden Zertifizierungen gew\u00e4hren, ohne den Lieferanten von seinen Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen zu entbinden oder eine Akzeptanz darzustellen.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung den Anforderungen im Auftrag und etwaigen dazugeh\u00f6rigen Anlagen entspricht und frei von Material- und\/oder Herstellungsfehlern, Designfehlern und Softwarefehlern ist, sofern zutreffend. Jegliche Abweichungen m\u00fcssen von Licat S.r.l. schriftlich akzeptiert werden. Die Annahme von Waren und\/oder Dienstleistungen unterliegt einer Inspektion und\/oder Kontrolle, um die Abwesenheit von M\u00e4ngeln, die Genauigkeit und die Eignung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel oder Defekte werden dem Lieferanten zum Zeitpunkt der Entdeckung mitgeteilt. Alle bei der Annahme und\/oder Verarbeitung als nicht konform befundenen Artikel m\u00fcssen auf Kosten und Lasten des Lieferanten ersetzt werden, auch wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde. Andernfalls ist Licat S.r.l. berechtigt, alle erforderlichen Korrekturen am Mangel auf Kosten des Lieferanten direkt oder durch Dritte durchzuf\u00fchren, ohne das Recht auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr weitere Sch\u00e4den zu beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant erkennt an und akzeptiert, dass eine nicht akzeptierte Lieferung als nie erfolgt gilt, und in diesem Fall wird die zweite Klausel dieses Kapitels angewendet.<br \/>\n&#8211; Jede Lieferung muss von Dokumenten begleitet werden, die die Menge und die \u00dcbereinstimmung der gelieferten Produkte (Konformit\u00e4tszertifikat, chemische Analyse, Ma\u00dfbericht usw.) sowie das Verfallsdatum bei Bedarf bescheinigen. F\u00fcr Materialien mit Verfallsdaten muss mindestens 1 \u00be der maximalen Lebensdauer garantiert sein, sofern nicht anders in den Lieferbedingungen festgelegt.<br \/>\n&#8211; Materialien, die von &#8222;Wiederverk\u00e4ufern\/Vertriebspartnern&#8220; geliefert werden, m\u00fcssen mit Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen geliefert werden, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lagerung des Materials gew\u00e4hrleisten.<br \/>\n&#8211; Wenn das Produkt nicht den erforderlichen Spezifikationen entspricht (nicht konformes Produkt), muss der Lieferant sofort die RGQ-Funktion von Licat S.r.l. benachrichtigen, das nicht konforme Produkt isolieren und identifizieren und auf die Entscheidung zur Genehmigung und zum weiteren Vorgehen warten.<br \/>\n&#8211; Jegliche Produktfehler oder Probleme, die der Lieferant im Zusammenhang mit bereits gelieferten Produkten feststellt, m\u00fcssen angemessene Ma\u00dfnahmen ergreifen, einschlie\u00dflich sofortiger Kommunikation mit Licat S.r.l., Untersuchungen und Berichten. Zu diesem Zweck muss der Lieferant ein geeignetes R\u00fcckverfolgungssystem f\u00fcr die Art der Lieferung implementiert haben.<\/p>\n<p><strong>3) ZUS\u00c4TZLICHE KLAUSELN F\u00dcR LIEFERANTEN IM A&amp;D-BEREICH<br \/>\n<\/strong>&#8211; Sofern nicht bereits gem\u00e4\u00df der AS9100-Norm zertifiziert, wird der Lieferant in Absprache mit Licat S.r.l. alle Anstrengungen unternehmen, um diese Zertifizierung zu erlangen.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant muss die Verbreitung gef\u00e4lschter Teile verhindern.<br \/>\n&#8211; Alle \u00c4nderungen an der Organisation, den Prozessen, den Produkten oder Dienstleistungen, einschlie\u00dflich \u00c4nderungen bei der Verwendung von Unterauftragnehmern oder Produktionsstandorten, die sich auf den bestehenden Auftrag auswirken, m\u00fcssen im Voraus vereinbart werden.<br \/>\n&#8211; Im Falle von Unterauftragsvergaben muss der Lieferant sicherstellen, dass die Anforderungen von Licat S.r.l. nach unten weitergegeben werden.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant ist verpflichtet, die mit der Lieferung verbundenen Dokumente f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Lieferdatum aufzubewahren und auf Anfrage von Licat S.r.l. zur Verf\u00fcgung zu stellen, sofern nicht anders von Licat S.r.l. festgelegt.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant wird ermutigt, sein Personal in Themen des Humanfaktors zu schulen und diese Faktoren in seine Verfahren einzubeziehen, um Fehler zu minimieren, die sich daraus ergeben k\u00f6nnen.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter sich ihres Beitrags zur:<br \/>\n&#8211; Einhaltung von Produkt- und Dienstleistungsanforderungen;<br \/>\n&#8211; Produktsicherheit;<br \/>\n&#8211; Bedeutung ethischen Verhaltens bewusst sind.<br \/>\n&#8211; Bestellungen k\u00f6nnen staatlicher Kontrolle unterliegen, GQA (Government Quality Assurance). Die Anwendbarkeit dieser Klausel wird auf Bestellungen und\/oder betroffenen Transportdokumenten mitgeteilt.<br \/>\n&#8211; Der Lieferant muss das &#8222;Recht auf Zugang&#8220; zu seinen Einrichtungen f\u00fcr das Personal von Licat S.r.l., seinen Kunden, zivilen und milit\u00e4rischen Beh\u00f6rden gew\u00e4hren, damit alle erforderlichen Inspektions\u00fcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, um sicherzustellen, dass das QMS und die Produktions- und Kontrollprozesse so umgesetzt werden, dass die vollst\u00e4ndige Konformit\u00e4t des beauftragten Produkts gew\u00e4hrleistet ist. Diese \u00dcberpr\u00fcfungen k\u00f6nnen jederzeit von Vertretern von Licat S.r.l., seinen Kunden sowie zivilen und milit\u00e4rischen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Januar 2024) A) ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN 1. 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